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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte1.1 Jeder dem Designbüro erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragbestimmungen des BGB. 1.2 Für die Entwürfe und Werkzeichnungen des Designbüros gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede anderweitige Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Designbüros und nach Vereinbarung und Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. 1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Dabei räumt ihm das Designbüro in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein. 1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2. Vergütung 2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung
der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser
Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: 2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright. 2.3 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die das Designbüro für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 2.4 Eine Aufrechung von Forderungen an das Designbüro gegen Forderungen
des Auftraggebers 2.5 In strittigen Vergütungsfragen gilt die Höhe der Honorarempfehlung der Allianz Deutscher Designer (AGD) bzw. des Bundes Deutscher Grafikdesigner.
3. Fälligkeit der Vergütung3.1 Die Vergütung ist bei Lieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. 3.2 Bei Zahlungsverzug kann das Designbüro Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. 3.3 Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert
er vom Designbüro finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten. 3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. MwSt. zu zahlen sind.
4. Sonstiges 4.1 Auf gegenseitige Schadenersatzansprüche durch z.B. fehlerhafte
oder verspätete Lieferung wird prinzipiell verzichtet. Dies gilt
nicht, wenn Gegenstand, Zeitpunkt der Lieferung sowie Höhe eines
möglichen Anspruchs bei Auftragserteilung ausdrücklich und 4.2 Bei der Lieferung von Druckvorlagendateien an Dritte obliegt die letzte Prüfung dem Auftraggeber. 4.3 Verlieren eine oder mehrere der vereinbarten Vertragsbedingungen ihre Gültigkeit, so bleiben die anderen Vereinbarungen hiervon unberührt. |
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